Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten. Der Integrationsrat hat den Status und das politische Gewicht einer Migrantenvertretung plus eines Ratsausschusses. Durch die Zusammensetzung aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie vom Stadtrat entsandten stimmberechtigten Mitgliedern werden die Voraussetzungen geschaffen, Integrationsrat und Kommunalpolitik eng zu verzahnen. Die vom Landesintegrationsrat NRW favorisierte Zusammensetzung aus zwei Dritteln Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie einem Drittel Ratsmitglieder hat sich bewährt und wird vom Gesetzgeber in der Begründung des § 27 Abs. 1 GO NRW empfohlen.
Über UnsKandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben. Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Des Weiteren ist es möglich auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen. Nähere Einzelheiten um Integrationsratswahlen erfahren Sie auch bei Ihrer jeweiligen Stadtverwaltung.
Der neue Integrationsrat hat sich in seiner ersten Sitzung am 27.04.2021 konstituiert. Der Integrationsrat besteht aus 9 direkt gewählten Mitgliedern und 5 Ratsmitgliedern.
Alle Wahlergebnisse der Kommunal- und Integrationsratswahlen vom 13. September 2020 finden Sie hier oder auf der Internetseite der Stadt Soest www.soest.de